Barrierefreiheitserklärung
Stand: September 2026
1. Grundsatz
Die Website von Josefine Gjergji-Neziraj, BEd / CHANGE – Das Lernstudio ist bemüht, Inhalte möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Wir möchten, dass alle Nutzer:innen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, die Inhalte problemlos nutzen können.
Da wir Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen begleiten – unter anderem im Bereich Lese-Rechtschreib-Schwäche – ist uns eine gut lesbare und verständliche Gestaltung ein besonderes Anliegen.
2. Technische Umsetzung
Die Website ist nach den grundlegenden Standards für Barrierefreiheit aufgebaut (z. B. klare Struktur, gut lesbare Schrift, ausreichend Kontraste).
Bilder werden mit Alternativtexten versehen, wo sinnvoll.
Die Navigation ist einfach und konsistent gestaltet.
3. Einschränkungen der Barrierefreiheit
Einige Inhalte (z. B. eingebettete PDFs, externe Inhalte oder ältere Dokumente) können noch nicht vollständig barrierefrei sein.
Inhalte von Drittanbietern unterliegen nicht unserem Einfluss.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit zu verbessern.
4. Feedback zur Barrierefreiheit
Wenn Sie Probleme beim Zugang zu Inhalten haben oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte:
Josefine Gjergji-Neziraj, BEd
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten und alternative Zugänge anzubieten.
Sämtliche Leistungen können jederzeit auch telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
5. Rechtsgrundlage
Für private Unternehmen gilt in Österreich seit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 – bekannt als European Accessibility Act – umgesetzt wurde.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind gemäß § 6 Abs. 1 BaFG vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als zehn beschäftigten Personen, die entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielen oder deren Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht übersteigt. CHANGE – Das Lernstudio erfüllt diese Voraussetzungen.
Wir orientieren uns dennoch freiwillig an den anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA), weil wir es für unsere Zielgruppe für wichtig halten.